Überrollbügel beim Pastellblaumann ??

eine frage, die ich mir nicht nur beim baja käfer gestellt habe.

es gibt da ja so eine gesetzeslücke; die besagt, dass wenn zum beispiel ein überrollbügel nur mit einem stecksystem und sicherungsbolzen befestigt ist, sodass dieser also nicht fest (durch verschrauben oder verschweißen) mit dem chassis oder der karosse verbunden ist, die konstruktion dann nicht als eintragungspflichtig gilt.

soweit mein wissensstand.

wer weiß mehr?

denn dann...dann würde ich.. also ich könnte...hmmmm... grins!!!!

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